AGB

Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.


Erreichbarkeit
Die Hebamme ist Montag - Freitag von 08:00 - 18:00 telefonisch unter der bekannten Telefonnummer erreichbar. Eine Rückruf der Hebamme kann nur nach einer Nachricht auf der Mailbox der Hebamme erfolgen. Dazu ist unbedingt das Nennen des vollständigen Namens, die Telefonnummer sowie der Grund des Anrufs nötig. Die Hebamme meldet sich sobald als möglich zurück. Erfolgt keine Kontaktaufnahme innerhalb 24h, nutzt die Betreute einen anderen Kommunikationskanal. In dringenden Fällen/Notfällen kontaktiert die Betreute direkt den zuständigen Facharzt oder das nächstgelegene Krankenhaus.
Die Kontaktaufnahme zur Hebamme ist auf folgenden Wegen möglich: Telefonanruf bzw. Mailboxnachricht, SMS, E-Mail.
Alle anderen Kommunikationsanfragen werden nicht beantwortet.
Eine Erreichbarkeit am Wochenende ist nur nach vorheriger Absprache möglich.


Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtersicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlich veranlassten Leistungen.
   
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle ( § 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschieden Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.


Bezahlung von Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen
Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die GKV zurzeit die Kosten der Geburtsvorbereitung für maximal 14 Stunden (á 60 min.). Für Rückbildungsgymnastik werden maximal 10 Stunden (á 60 min.) übernommen .
Die GKV übernimmt die Kosten der Rückbildung nur, wenn der Kurs bis Ende des 9. Monats nach der Geburt abgeschlossen ist. Kursstunden die danach stattfinden, werden zum Kassensatz in Privatrechnung gestellt. In jeder Kursstunde liegt eine Unterschriftenliste für Ihre Krankenkasse aus, in der Sie durch Ihre Unterschrift bestätigen, dass Sie an der Kursstunde teilgenommen haben. Mit dieser Liste rechnet die Kursleiterin direkt mit der Krankenkasse ab.


Die Partnergebühr für einen Geburtsvorbereitubgskurs wird auch bei Nichtteilnahme des Partners und in jedem Fall fällig. Dabei ist es unerheblich aus welchem Grund die Nichtteilnahme erfolgt.

Bezahlung sonstiger Kurse (z.B. Mamaworkout, Stillvorbereitungskurs)
Die jeweilige Gebühr entnehmen Sie der entsprechenden Kursbeschreibung. Nähere Details sowie Zahlungsmodalitäten erhalten Sie nach Anmeldung von der jeweiligen Kursleitung.

Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine Andere zu ersetzen.
Versäumte Stunden können NUR in Absprache und im Ausnahmefall nachgeholt werden. Eine Rückerstattung einzelner Stunden ist nicht möglich.

Stornierung eines Kurses

Nach Anmeldung kann der Kurs bis zu 4 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per E-Mail ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die VOLLE Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, erhebt die jeweilige Kursleiterin keine Kursgebühren.


Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung
Privatversicherte Frauen erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung nach der Privatgebührenordnung für Hebammen (Baden- Württemberg). Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.


Kursteilnahme
Versäumte Kursstunden sind von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Der Grund der Nichtteilnahme am Kurs ist dabei unerheblich. Einzige Ausnahme hierfür stellt eine vorzeitige Entbindung dar oder eine schwerwiegende Erkrankung, attestiert durch einen Arzt.

Veranstaltungsvoraussetzung
Kurse können grundsätzlich nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.


Wechsel der Kursleitung und -zeiten
Die Hebammenpraxis Oststadt behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Die Kursleitung kann aus dringenden Gründen Kursstunden verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.