Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zur Abrechnung übermittle ich Ihre Daten (keinerlei medizinischen Informationen) an meine Abrechnungszentrale (AZH für Hebammen).
Zur Vertretung haben meine Kolleginnen aus der Hebammenpraxis Oststadt Zugriff auf Ihre Akte.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Erreichbarkeit
Die Hebamme ist Montag - Freitag von 08:00 - 18:00 telefonisch unter der bekannten Telefonnummer erreichbar. Eine Rückruf der Hebamme kann nur nach einer Nachricht auf der Mailbox der Hebamme erfolgen. Dazu ist unbedingt das Nennen des vollständigen Namens, die Telefonnummer sowie der Grund des Anrufs nötig. Die Hebamme meldet sich sobald als möglich zurück. Erfolgt keine Kontaktaufnahme innerhalb 24h, nutzt die Betreute einen anderen Kommunikationskanal. In dringenden Fällen/Notfällen kontaktiert die Betreute direkt den zuständigen Facharzt oder das nächstgelegene Krankenhaus.
Die Kontaktaufnahme zur Hebamme ist auf folgenden Wegen möglich: Telefonanruf bzw. Mailboxnachricht, SMS, E-Mail.
Alle anderen Kommunikationsanfragen werden nicht beantwortet.
Eine Erreichbarkeit am Wochenende ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtersicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlich veranlassten Leistungen.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle ( § 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschieden Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.
Bezahlung von Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen
Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die GKV zurzeit die Kosten der Geburtsvorbereitung für maximal 14 Stunden (á 60 min.). Für Rückbildungsgymnastik werden maximal 10 Stunden (á 60 min.) übernommen .
Die GKV übernimmt die Kosten der Rückbildung nur, wenn der Kurs bis Ende des 9. Monats nach der Geburt abgeschlossen ist. Kursstunden die danach stattfinden, werden zum Kassensatz in Privatrechnung gestellt. In jeder Kursstunde liegt eine Unterschriftenliste für Ihre Krankenkasse aus, in der Sie durch Ihre Unterschrift bestätigen, dass Sie an der Kursstunde teilgenommen haben. Mit dieser Liste rechnet die Kursleiterin direkt mit der Krankenkasse ab.
Die Partnergebühr für einen Geburtsvorbereitubgskurs wird auch bei Nichtteilnahme des Partners und in jedem Fall fällig. Dabei ist es unerheblich aus welchem Grund die Nichtteilnahme erfolgt.
Bezahlung sonstiger Kurse (z.B. Mamaworkout, Stillvorbereitungskurs)
Die jeweilige Gebühr entnehmen Sie der entsprechenden Kursbeschreibung. Nähere Details sowie Zahlungsmodalitäten erhalten Sie nach Anmeldung von der jeweiligen Kursleitung.
Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine Andere zu ersetzen.
Versäumte Stunden können NUR in Absprache und im Ausnahmefall nachgeholt werden. Eine Rückerstattung einzelner Stunden ist nicht möglich.
Stornierung eines Kurses
Nach Anmeldung kann der Kurs bis zu 4 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per E-Mail ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die VOLLE Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, erhebt die jeweilige Kursleiterin keine Kursgebühren.
Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung
Privatversicherte Frauen erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung nach der Privatgebührenordnung für Hebammen (Baden- Württemberg). Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.
Kursteilnahme
Versäumte Kursstunden sind von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Der Grund der Nichtteilnahme am Kurs ist dabei unerheblich. Einzige Ausnahme hierfür stellt eine vorzeitige Entbindung dar oder eine schwerwiegende Erkrankung, attestiert durch einen Arzt.
Veranstaltungsvoraussetzung
Kurse können grundsätzlich nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
Wechsel der Kursleitung und -zeiten
Die Hebammenpraxis Oststadt behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Die Kursleitung kann aus dringenden Gründen Kursstunden verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.